Seitenbereiche

Erbrecht/Testamentsvollstreckung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung führt dazu, dass der Erblasser über seinen Tod hinaus die Geschicke seines Nachlasses bestimmen kann.

Ausgangspunkt

Während die Formulierung des letzten Willens schon schwer genug fällt, muss gewährleistet sein, dass dieser auch genauso umgesetzt wird. Ohne Testamentsvollstreckung haben Erben und Vermächtnisnehmer weitgehende Freiheiten, sich über Anordnungen des Erblassers hinwegzusetzen. Die Schweizer nennen die Testamentsvollstreckung „Willensvollstreckung“, welches den Sachverhalt sehr gut trifft. Gerade bei „schwachen“ Erben (z.B. minderjährigen Kindern) oder bei Unternehmensanteilen macht es Sinn, den Erben einen Testamentsvollstrecker an die Seite zu stellen, der als „verlängerter Arm des Erblassers“ dessen Willen vollzieht.

Ihre Vorteile

  • Zentralisierung der Nachlassabwicklung, insbesondere bei mehreren Erben und/oder komplizierter Vermögensstruktur,
  • Entlastung der Erben von der Nachlassabwicklung,
  • Streitvermeidung und Friedensstiftung unter Erben und Vermächtnisnehmern,
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Vollzug von Auflagen,
  • Schutz von Minderjährigen (Kinder) oder geschäftlich unerfahrenen Erben (z.B. Ehepartner),
  • Möglichkeit der Privilegierung bestimmter (Mit-) Erben, beispielsweise des Ehepartners,
  • teilweiser Ausschluss von gesetzlich vorgeschriebenen Vertretern bei minderjährigen Erben,
  • Schutz des Nachlasses vor Gläubigern des Erben,
  • Sicherstellung der Versorgung behinderter Kinder bei gleichzeitigem Erhalt des Vermögens, sowie
  • Sicherung der Unternehmenskontinuität.

Unser Leistungsangebot

  • Unterstützung bei sog. Estate Planning, d.h. strukturierte Vermögensnachfolgeplanung unter Berücksichtigung eigener Versorgungs-Bedürfnisse,
  • Klärung des Willens des Erblassers,
  • Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers,
  • Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten,
  • Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und Abführung der Erbschaftsteuer,
  • Durchführung der Erb-Auseinandersetzung zwischen den Erben und Verteilung des Nachlasses an die Erben, sowie
  • als Dauertestamentsvollstrecker: Verwaltung des langfristigen Nachlasses, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.